|
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I.
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung
des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht
Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel
eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem Beginn
der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199
Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels
an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5%
anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist
das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit
8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von
5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach,
unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme
der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des
Hotels zur Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem
dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein
sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Rücktritts des
Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das
Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in
diesem Fall verpflichtet,
mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte
Anspruch nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf
sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6
verlangte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so
ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 12.00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung
des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00
Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab
18.00 Uhr 100%. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht
es frei, nachzuweisen,
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt
entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder
der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels
steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering
zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen,
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
€ 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu €
800. Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von €
(Versicherungssumme
des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden. Das Hotel empfiehlt,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen,
wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine
weitergehende
Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf
einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das
Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
|